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Bahnärztliche Untersuchung gemäss BAV

 

Alle Personen, welche Triebfahrzeuge der Eisenbahnen führen oder fahrdienstlich begleiten möchten, müssen sich vor ihrer Ausbildung und anschliessend in regelmässigen Abständen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 12 und 13 der Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich [STEBV], sowie Art. 13 und 40 der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen [VTE] einer medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen.


Bei uns, als anerkannte vertrauensärztliche Einrichtung des Bundesamtes für Verkehr (BAV), können Sie diese medizinische Tauglichkeitsuntersuchung schnell und unkompliziert durchführen lassen.

Die Untersuchung dauert ca. 75 Minuten und umfasst folgende Elemente:

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Identitätskarte bzw. Personalausweis
  2. Ausgefüllter und unterschriebener medizinischer Fragebogen - BAV (unterschriebenes Original mitbringen - nicht per E-Mail senden!)
  3. Unterschriebenes Bestätigungsformular:
    Bestätigung der sich bewerbenden oder triebfahrzeugführenden Person (ausweispflichtig!) Anhang 2a
    - Bestätigung der sich bewerbenden oder triebfahrzeugführenden Person (nicht ausweispflichtig!) Anhang 2c

  4. Brillenpass oder letztes Brillenrezept (falls Sie eine Sehhilfe tragen müssen)

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei uns eine Urinprobe abgeben müssen und daher nicht kurz vor dem Termin auf die Toilette gehen sollten.

Vielen Dank!