azb ag | Güterstrasse 107 (Magnet-Areal)
CH-4133 Pratteln

T +41 61 821 82 60
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Stufe 3 und Stufe 4 - Strassenverkehruntersuchung

Verkehrsmedizinisches Gutachten          

Sie müssen sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen? In diesem Fall bitten wir Sie sich zuerst unter der Telefonnummer +41 61 821 82 60 mit uns in Verbindung zu setzen, da unsere Kapazitäten begrenzt sind.

Ablauf:

Damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Fall machen können, benötigen wir von Ihnen zunächst das entsprechende Schreiben der Strassenverkehrsbehörde („Verfügung" oder „rechtliches Gehör"). Bitte stellen Sie uns dieses so rasch wie möglich zu.
Sobald wir die Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Kostenvorschuss-Schreiben.

Unmittelbar nach Zahlungseingang auf unserem Bankkonto werden wir mit Ihnen einen zeitnahen Untersuchungstermin vereinbaren. Die Wartefrist beträgt ca. 4-6 Wochen.

Zur Untersuchung bitten wir Sie folgendes mitzubringen:
• Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Identitätskarte, Reisepass).
• Sehhilfe (falls diese zum Führen eines Motorfahrzeuges erforderlich ist).
• Eventuell vorhandene Berichte und/oder Bescheinigungen (z.B. Arztbriefe, Urinprobenergebnisse, Verlaufsbericht bzgl.
  suchttherapeutischer Gespräche, Diabetes-Büchlein, etc.).

Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert ca. 1.5 Stunden und umfasst folgende Punkte:
• Ausführliches ärztliches Gespräch.
• Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus).
• Seh- und Hörprüfung
• Urinuntersuchung (der Urin muss bei uns gelöst werden, daher bitte kurz vorher nicht auf die Toilette gehen).
• Blutuntersuchung (optional - je nach Untersuchungsgrund).
• Gewinnung einer Kopfhaarprobe zur Überprüfung eines Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums (optional - je nach
  Untersuchungsgrund).
  Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Haare nicht zu schneiden (erforderliche Länge mindestens 5 cm), zu färben, zu tönen, zu bleichen
  oder dauerzuwellen und keine Haarwässer zu verwenden.

Das Gutachten wird nach erfolgter Untersuchung innerhalb ca. 2-3 Wochen fertig gestellt und zu gegebener Zeit an die Administrationsbehörde gesandt. Anschliessend werden Sie im Rahmen einer Verfügung von der Strassenverkehrsbehörde über das weitere Vorgehen informiert.

Nachfolgend finden Sie noch Antworten auf häufig wiederkehrende Fragen:

 Frage

 Antwort

 Ich kann nicht so gut Deutsch. Was muss ich tun?

 Bringen Sie zur Untersuchung jemanden Ihres Vertrauens
 mit guten Deutschkenntnissen mit.

 Werden die Kosten für die Begutachtung von der Krankenkasse
 übernommen?

 Nein, bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung handelt
 es sich nicht um krankenkassenpflichtige Leistungen.

 Mir ist noch einiges unklar.

 Bei der Untersuchung haben Sie genügend Zeit, sowohl
 Ihren Standpunkt zum Vorgefallenen darzulegen, wie
 auch weitere Fragen zu stellen.

Abschliessend noch ein paar Tips zum Thema „Abstinenznachweis":

Je nach Begutachtungsanlass ist im Vorfeld eine Alkohol- und/oder Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer einzuhalten und nachzuweisen. Der Zeitraum wird individuell bestimmt (üblicherweise beträgt dieser mindestens 6 Monate) und von der Strassenverkehrsbehörde im Rahmen der „Voraussetzungen zur Wiederzulassung" verfügt. Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde, da es andernfalls zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der Gutachtenerstellung und somit Ihrer Wiederzulassung kommen kann.

Die vom Strassenverkehrsamt verfügten Wiederzulassungsvoraussetzungen sollten unbedingt bis zum Termin der verkehrsmedizinischen Untersuchung weitergeführt und dokumentiert werden, auch wenn hierdurch eine längere Abstinenzzeit resultieren sollte.
Im Rahmen der Haarprobenanalytik kann derzeit nicht zwischen einem aktiven Cannabis-Konsum und einer passiven Exposition zuverlässig unterschieden werden. Daher ist gegenwärtig der Nachweis einer Cannabis-Abstinenz lediglich mittels wiederholter Urinprobenkontrollen möglich. Diese sollten in Intervallen von 3-4 Wochen durchgeführt werden.
Hierbei sind die im Merkblatt „Vorgehen zum Nachweis der Cannabis-Abstinenz" der Sektion Verkehrsmedizin der SGRM aufgeführten Vorgaben strikt einzuhalten und die entsprechende Durchführung von der untersuchenden Stelle bescheinigen zu lassen.